Aufgrund der aktuellen Wetterlage mit Schneefällen und teils glatten Straßen und Gehwegen erinnert die VG Schönsee an die bestehende Räum- und Streupflicht. Diese dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und gilt insbesondere für Gehwege entlang privater Grundstücke.

Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Anlieger sind aufgefordert, Gehwege vor ihren Grundstücken bei Schnee und Glätte unverzüglich zu räumen und zu streuen. Dabei sind geeignete Mittel wie Sand oder Splitt zu verwenden. Bei erneutem Schneefall oder Glätte müssen die Maßnahmen wiederholt werden. Die genauen Regelungen ergeben sich aus der Satzung, die auf der Internetseite einsehbar ist. Das frühzeitige Räumen und fachgerechte Streuen dient nicht nur der Sicherstellung der Verkehrssicherheit, sondern auch der Vermeidung von Haftungsrisiken bei Unfällen oder Sachschäden.

Die VG Schönsee bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und dankt für verantwortungsvolles Handeln in der Winterzeit.