Seit dem 1. Mai 2025 gibt es durch die Reform des deutschen Ehenamens- und Geburtsnamensrechts mehr Freiheit und Flexibilität bei der Namenswahl. Doppelnamen für Ehepartner und Kinder, vereinfachte Verfahren und neue Optionen für Kinder sind zentrale Neuerungen.
Mehr zum neuen Namensrecht finden Sie auf der Webseite des Justizministeriums oder in der beigefügten Broschüre.