Ein Gewerbe muss angemeldet werden, wenn Sie
- eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen
- einen bereits bestehenden Gewerbebetrieb übernehmen (z. B. Erbfolge, Kauf, Pacht)
- Ihren Betrieb in unsere Gemeinde verlegen
- eine neue Zweigstelle in unserer Gemeinde gründen
- die Rechtsform Ihres Betriebes ändern
- einen neuen Gesellschafter aufnehmen.
Welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung mitbringen?
Bitte bringen Sie zur Gewerbeanmeldung Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit. Desweiteren benötigen wir noch einen Auszug aus dem Handelsregister bzw. eine Kopie des Gesellschaftsvertrages, wenn sie eine Personengesellschaft (GmbH, KG, etc.) anmelden möchten.
Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden,
- wenn ein bereits bestehender Betrieb innerhalb der Gemeinde verlegt wird oder
- wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird
- oder wenn das Gewerbe auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird
Ein Gewerbe ist wieder abzumelden, wenn
- die angemeldete Tätigkeit vollständig aufgegeben wird
- Sie Ihren Betrieb in einen anderen Meldebezirk verlegen
- eine Zweigstelle in unserer Gemeinde wieder aufgelöst wird
- Sie die Rechtsform des Betriebes wechseln
- ein Gesellschafter austritt
- der Betrieb an eine andere Person übergeben wird (z. B. Verkauf, Verpachtung)
Gebühren
Für die Gewerbeanmeldung, Um- und Abmeldung wird jeweils eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro fällig.
Aktuelles Wetter
aktuelles Wetter für Schönsee 28.Mai 2022 - 22:43 Uhr
- Temperatur:
- 7,1°C
- Wetter:
- Bedeckt
- min.:
- 4,2°C
- max.:
- 7,4°C
- Luftfeuchtigkeit:
- 75%
- Luftdruck:
- 1017 hPa
- Wind:
- 1,39 m/s NO
-
So
29. Mai
Leichter Regen
Min: 2,36°C
Max: 13,93°C
-
Mo
30. Mai
Mäßig bewölkt
Min: 1,34°C
Max: 14,13°C
-
Di
31. Mai
Mäßiger Regen
Min: 3,3°C
Max: 19,46°C